Skip to content
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) BINIVO ALUSYSTEME Inhaber: Philipp Binert Vogelsberg 21 34308 Bad Emstal Telefon: +49 5625 261 999 6 E-Mail: info@binivo.de fĂ¼r Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fĂ¼r sämtliche Verträge zwischen BINIVO ALUSYSTEME und Verbrauchern Ă¼ber die Lieferung, Planung, Montage und Installation von Aluminium-, Glas- und Ăœberdachungssystemen. 1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natĂ¼rliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Ă¼berwiegend privaten Zwecken abschlieĂŸt. 1.3 Diese AGB gelten insbesondere fĂ¼r: * TerrassenĂ¼berdachungen * Wintergärten * Kaltwintergärten * Carports * EingangsĂ¼berdachungen * Ganzglasgeländer * Glasschiebewände * Beschattungssysteme * Aluminium- und Glassysteme * Montage- und Planungsleistungen 1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrĂ¼cklich schriftlich zugestimmt wurde. 2. Vertragsschluss 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande durch: * schriftliche Auftragsbestätigung, * Unterzeichnung des Angebots, * oder AusfĂ¼hrung der Leistung. 2.3 Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Annahme oder AusfĂ¼hrung, gilt das Angebot als abgelehnt. 3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 3.1 MaĂŸgeblich fĂ¼r den Leistungsumfang sind: * Angebot * Auftragsbestätigung * AufmaĂŸ * technische Unterlagen * Zahlungsvereinbarungen * individuelle Absprachen 3.2 Technische Ă„nderungen, konstruktive Anpassungen oder handelsĂ¼bliche Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern diese fĂ¼r den Kunden zumutbar sind. 3.3 In Prospekten, Anzeigen, Visualisierungen oder Online-Darstellungen enthaltene Abbildungen dienen der Veranschaulichung und können geringfĂ¼gig abweichen. 4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 MaĂŸgeblich sind die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. 4.3 Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig. 4.4 Der Kunde gerät spätestens 30 Kalendertage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung automatisch in Verzug. 4.5 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor: * Verzugszinsen geltend zu machen, * Lieferungen oder Montagearbeiten auszusetzen, * weitere Leistungen zurĂ¼ckzuhalten. 4.6 Nachträgliche Ă„nderungswĂ¼nsche, Zusatzarbeiten oder Mehraufwand aufgrund geänderter KundenwĂ¼nsche werden gesondert berechnet. 4.7 Preisänderungen aufgrund: * gestiegener Materialkosten, * Lieferkosten, * Produktionskosten, * gesetzlicher Ă„nderungen, * auĂŸergewöhnlicher Marktveränderungen bleiben vorbehalten, sofern die Leistungserbringung mehr als 6 Monate nach Vertragsschluss erfolgt. 5. AufmaĂŸ und örtliche Gegebenheiten 5.1 Vor Produktions- oder Montagebeginn erfolgt ein finales AufmaĂŸ. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf sämtliche örtlichen Besonderheiten hinzuweisen, insbesondere: * Stromleitungen * Wasserleitungen * Rohre * Kabel * Fassadenaufbauten * Dämmungen * Hohlräume * besondere UntergrĂ¼nde * Zufahrtsbeschränkungen 5.3 FĂ¼r Schäden oder Mehraufwand aufgrund nicht mitgeteilter Besonderheiten haftet der Kunde. 6. Mitwirkungspflichten des Kunden 6.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass: * freie Zugänge zur Baustelle vorhanden sind, * Wasser- und StromanschlĂ¼sse bereitstehen, * notwendige Genehmigungen vorliegen, * empfindliche Gegenstände entfernt oder geschĂ¼tzt wurden, * ausreichend Arbeitsfläche vorhanden ist. 6.2 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere: * ElektroanschlĂ¼sse * Fundamentarbeiten sofern nicht ausdrĂ¼cklich vereinbart * Pflasterarbeiten * Erdarbeiten * Entsorgung von Erdaushub * Demontagearbeiten * Malerarbeiten * behördliche Genehmigungen 6.3 Die Einholung erforderlicher Genehmigungen obliegt ausschlieĂŸlich dem Kunden. 7. Liefer- und Montagezeiten 7.1 Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrĂ¼cklich schriftlich bestätigt wurden. 7.2 Verzögerungen aufgrund: * Witterung, * höherer Gewalt, * Materialengpässen, * Lieferproblemen, * behördlichen Vorgaben, * Streiks, * Krankheit, * Pandemien begrĂ¼nden keine SchadensersatzansprĂ¼che. 7.3 Werden Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verzögert, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. 7.4 BINIVO ALUSYSTEME ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausfĂ¼hren zu lassen. 8. Baustellenzugang und Arbeitsunterbrechung 8.1 Kann die Montage aufgrund fehlender Zugänglichkeit, Behinderung durch andere Gewerke oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgefĂ¼hrt werden, behalten wir uns vor, entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen. 8.2 Hierzu zählen insbesondere: * zusätzliche Anfahrten * Wartezeiten * zusätzliche Montagezeiten * Kran- oder Hebetechnik * Lagerkosten 9. Lagerkosten bei Verzögerung 9.1 Verzögert sich die Lieferung oder Montage auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden, behalten wir uns vor, angemessene Lagerkosten zu berechnen. 9.2 Nach Fertigstellung oder Lieferbereitschaft geht die Gefahr auf den Kunden Ă¼ber. 10. Zusatzarbeiten und Nachträge 10.1 Leistungen, die nicht ausdrĂ¼cklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen. 10.2 Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet. 10.3 MĂ¼ndliche Zusatzabsprachen auf der Baustelle gelten ebenfalls als kostenpflichtige Zusatzleistungen. 11. Zufahrt und Baustellenbedingungen 11.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass: * eine geeignete Zufahrt vorhanden ist, * notwendige Stellflächen bereitstehen, * die Baustelle gefahrlos erreichbar ist. 11.2 Kann die Montage aufgrund fehlender Zufahrtsmöglichkeiten nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸ erfolgen, werden zusätzliche Aufwendungen gesondert berechnet. 12. Abnahme 12.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Leistungen. 12.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 12.3 Montagebedingte Verschmutzungen oder geringfĂ¼gige optische Abweichungen gelten nicht als wesentliche Mängel. 12.4 Teilabnahmen sind zulässig. 13. Eigentumsvorbehalt 13.1 Sämtliche gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BINIVO ALUSYSTEME. 13.2 Bis zur vollständigen Zahlung ist eine WeiterveräuĂŸerung oder Veränderung der gelieferten Ware nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. 14. Gewährleistung 14.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 14.2 HandelsĂ¼bliche oder technisch bedingte Abweichungen in: * Farbe, * Struktur, * Oberfläche, * MaĂŸ, * Glasoptik, * Pulverbeschichtung, * Materialbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar. 14.3 Technisch bedingte Erscheinungen bei Glasflächen, insbesondere: * Interferenzen, * Spiegelungen, * Verzerrungen, * optische Effekte bei Sicherheitsglas stellen keinen Mangel dar. 14.4 Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei Schäden durch: * unsachgemĂ¤ĂŸe Nutzung, * mangelnde Pflege, * äuĂŸere Einwirkungen, * Gewaltanwendung, * eigenmächtige Veränderungen, * normalen VerschleiĂŸ. 15. Pflege und Wartung 15.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Systeme entsprechend der Pflege- und Wartungshinweise zu behandeln. 15.2 Schäden durch mangelnde Pflege oder Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 16. Haftung 16.1 BINIVO ALUSYSTEME haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. 16.3 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 16.4 Eine Haftung fĂ¼r mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 17. KĂ¼ndigung und Stornierung 17.1 Erfolgt eine KĂ¼ndigung oder Stornierung durch den Kunden nach Auftragserteilung, gelten folgende pauschale Schadensersatzregelungen: * bis 7 Tage nach Auftragserteilung: 10 % * nach AufmaĂŸ oder technischer Planung: 20 % * nach Produktionsfreigabe: 40 % * nach Produktionsbeginn: 60 % * nach erfolgter Lieferung: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises. 17.2 Bereits bestellte Sonderanfertigungen, MaĂŸanfertigungen oder individuell produzierte Bauteile sind vollständig zu vergĂ¼ten. 17.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 18. Fotos und Referenznutzung 18.1 BINIVO ALUSYSTEME ist berechtigt, anonymisierte Fotos der ausgefĂ¼hrten Leistungen zu Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine ausdrĂ¼ckliche schriftliche Untersagung erfolgt. 19. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschlieĂŸlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. 20. Widerrufsrecht Verbrauchern steht bei auĂŸerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Vertrags. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen unberĂ¼hrt. Stand: Mai 2026